Wiedereinstieg nach Elternzeit: Das sind Ihre Rechte
Familie
13/11/2019
Sie haben sich auf den Wiedereinstieg in den Job gefreut, aber der Arbeitgeber macht Ihnen das Leben schwer? Was Sie jetzt tun können.
Nach vielen Monaten puren Elternglücks sind die meisten Mütter bereit, sich wieder anderen Aufgaben zu widmen und in den Job zurückzukehren. Doch nicht selten erhalten sie einen Dämpfer. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein: Die neuen Aufgaben sind unterfordernd, der Arbeitgeber verweigert die Arbeitszeitreduzierung oder möchte die frischgebackene Mutter gar loswerden.
In dieser Situation ist es wichtig, seine Rechte zu kennen, selbst wenn man nicht gleich den Anwalt einschalten will. Wer weiß, was ihm zusteht, kann besser für sich einstehen.
Wichtig ist also: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag und weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die rechtliche Lage hin, falls er sich weigert. Sollte einer der oben genannten Gründe gegen eine Reduzierung sprechen, suchen Sie ein konstruktives Gespräch. Im Extremfall bleibt Ihnen sonst nur der Jobwechsel, der als Mutter eines kleinen Kindes leider kein einfacher Weg ist.
Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie aufs Abstellgleis schiebt oder durch Tätigkeiten, die Sie absolut unterfordern, loswerden möchte, werfen Sie zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Was dort steht, gilt auch noch nach Ihrer Rückkehr.
Das Problem: Schaltet die Firma auch in einem klärenden Gespräch auf stur, wären die nächsten Schritte zunächst ein Anwaltsbrief und letztlich die Klage. In kleineren und mittleren Betrieben kann das allerdings zu einem unschönen Klima führen, wägen Sie diese Entscheidung also gut ab.
Lesen Sie auch den Erfahrungsbericht einer Mutter über den Wiedereinstieg!
Nach vielen Monaten puren Elternglücks sind die meisten Mütter bereit, sich wieder anderen Aufgaben zu widmen und in den Job zurückzukehren. Doch nicht selten erhalten sie einen Dämpfer. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein: Die neuen Aufgaben sind unterfordernd, der Arbeitgeber verweigert die Arbeitszeitreduzierung oder möchte die frischgebackene Mutter gar loswerden.
In dieser Situation ist es wichtig, seine Rechte zu kennen, selbst wenn man nicht gleich den Anwalt einschalten will. Wer weiß, was ihm zusteht, kann besser für sich einstehen.
Wie lange darf meine Elternzeit dauern?
Müttern und Vätern steht eine Auszeit von maximal drei Jahren pro Kind zu, die sie frei untereinander aufteilen können – jedenfalls fast. Ein Jahr davon muss vor dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen werden, und Sie dürfen die Elternzeit pro Elternteil auf höchstens drei Phasen splitten. So könnten Sie beispielsweise als Mutter insgesamt 24 Monate aussetzen und Ihr Partner 12.Anspruch auf Teilzeit bei Wiedereinstieg
Was die wenigsten wissen: Alle Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, allerdings ist diese an ein paar Bedingungen geknüpft. Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter haben, die Reduktion muss drei Monate vorher schriftlich oder mündlich beantragt werden und es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Außerdem sollten Arbeitnehmer stets berücksichtigen, dass anschließend kein Anrecht auf die Rückkehr zur alten Stundenzahl besteht.Wichtig ist also: Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag und weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf die rechtliche Lage hin, falls er sich weigert. Sollte einer der oben genannten Gründe gegen eine Reduzierung sprechen, suchen Sie ein konstruktives Gespräch. Im Extremfall bleibt Ihnen sonst nur der Jobwechsel, der als Mutter eines kleinen Kindes leider kein einfacher Weg ist.
Arbeitsplatzgarantie nach der Elternzeit
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu ermöglichen. Doch Achtung, es besteht kein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz. An folgende Regelungen ist Ihr Betrieb gebunden:- Sie haben Anrecht auf eine Position, die gleichwertig mit Ihrer vorigen ist.
- Bezahlung, Qualifikation, Arbeitszeit und Einsatzort müssen bestehen bleiben.
- Das Gleiche gilt für etwaige Führungsverantwortung.
Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie aufs Abstellgleis schiebt oder durch Tätigkeiten, die Sie absolut unterfordern, loswerden möchte, werfen Sie zunächst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Was dort steht, gilt auch noch nach Ihrer Rückkehr.
Das Problem: Schaltet die Firma auch in einem klärenden Gespräch auf stur, wären die nächsten Schritte zunächst ein Anwaltsbrief und letztlich die Klage. In kleineren und mittleren Betrieben kann das allerdings zu einem unschönen Klima führen, wägen Sie diese Entscheidung also gut ab.
Neuer Job nach der Babypause
(Werdende) Eltern, die während der Elternzeit die Stelle wechseln, sollten Folgendes beachten: Die Elternzeit überträgt sich nicht automatisch auf den neuen Job, sondern muss sieben Wochen vor dem Wechsel beim künftigen Arbeitgeber beantragt werden. Nur dann besteht auch der übliche besondere Kündigungsschutz.Machen Sie es einfach #LikeAGirl!
Brauchen Sie eine kleine Prise Mut, um vor dem Arbeitgeber für Ihre Rechte einzustehen? Dann lassen Sie sich von Always und der Kampagne #LikeAGirl inspirieren! Sie zeigt, dass wir als erwachsene Frauen ruhig ein bisschen mehr „Brust raus, Kopf hoch“ praktizieren können.Lesen Sie auch den Erfahrungsbericht einer Mutter über den Wiedereinstieg!